Wertermittlung und Kaufberatung
Die Ermittlung des Verkehrswertes unbebauter und bebauter Grundstücke ist in Deutschland im §194 BauGB und der
Wertermittlungsverordnung
geregelt.
Unterstützt durch ausführliche Datensammlung werden hierfür die verschiedenen Wertermittlungsmethoden (Vergleichswert-, Sachwert-, Ertragswertverfahren) angewendet und im Gutachten nachvollziehbar dokumentiert.
Darauf basierend und mit fundierter Sachkenntnis und langjähriger Erfahrung umfassen meine Leistungen:
- Verkehrswertermittlungen
- Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien
- gerichtliche Auseinandersetzung
- Zwangsversteigerung
- Erbauseinandersetzungen
- Vermögensfeststellung
- Beleihung / Hypotheken
- Feststellung des Versicherungswerts
Bei einem geplanten Hauskauf ist eine Wertermittlung nach §194 BauGB häufig zu aufwändig. Hier sollte eine gemeinsame
Hausbesichtigung und Feststellung des Allgemeinzustands
erfolgen. Darüber hinaus biete ich Ihnen eine Schätzung als Plausibilitätskontrolle der Kaufpreisforderungen an. Beides kann kostengünstig im Paket angeboten werden.